Widerrufsbelehrung zum Immobilien-Exposee – nicht erschrecken
Aussagekräftige Exposees und umfassende Beratung
Die Widerrufsbelehrung dient nur dazu den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, um dann so schnell wie möglich mit der Arbeit für Sie beginnen zu können.
Unsere Immobilien-Exposees sind Ausdruck unseres ausgewählten Bestandes an Agrar-Betrieben und landwirtschaftlichen Flächen. Sie werden nach einer Betriebsbesichtigung des Objektes mit unserem fundiertem Fachwissen erstellt und mit umfassender Beratung der Kunden flankiert.
Alle Immobilien im Portfolio sind uns bis ins Detail vertraut und wir nehmen uns die Zeit, die Vor- und Nachteile der Immobilie eingehend zu beurteilen.
Sie als Kunde profitieren also vom ersten Moment und mit dem Erhalt des Exposees oder einem vereinbarten Besichtigungstermin von unserer Expertise. Wir bieten Ihnen professionelle Informationen, auf die Verlass ist.
Mit unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, worauf es für Landwirte und Investoren ankommt. Wir informieren Sie zum Zustand der Immobilie sowie den eventuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten und Herausforderungen.
Wir begleiten Sie mit unseren Kenntnissen zum Objekt sowie mit unserer Erfahrung von landwirtschaftlichen Immobilien. Wir organisieren für Sie passende Besichtigungstermine, unterstützen im weiteren Kaufprozess bei den notwendigen Unterlagen und helfen am Ende bei einer reibungslosen Übergabe.
All das beginnt mit der rechtlich notwendigen Widerrufserklärung, die Sie vor dem Exposee erhalten. Im Folgenden erklären wir noch einmal, was Sie über die Widerrufsbelehrung beim Immobilien-Exposee wissen müssen.
Warum Makler vor dem Exposee eine Widerrufsbelehrung verschicken
Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Immobilien-Exposee eine Widerrufsbelehrung versenden. Laut § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Makler dazu verpflichtet Kunden bei Online-Geschäften über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht zu informieren. Findet die Belehrung erst später statt, beginnt auch der Ablauf der Frist später und die Tätigkeit des Maklers ist nicht abgedeckt.
Mit der Anfrage beim Makler nach einem konkreten Objekt sowie der gesendeten Widerrufsbelehrung und dem Immobilien-Exposee vor einer Besichtigung des Objektes, kommt bereits der Maklervertrag zustande. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss können Kunden durch ihr Widerrufsrecht ohne weitere Begründung in schriftlicher Form vom Maklervertrag zurücktreten.
Besichtigungstermine innerhalb des Widerrufsrechtes können nur bei einem Verzicht auf das Widerrufsrecht vereinbart werden.
In jedem Falle gilt: Provisionskosten können nur bei einer erfolgreichen Vermittlung und einem abgeschlossenen Kaufvertrag entstehen.